Melvin Geib Caballero

Sehr geehrte Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, bitte ich Sie um elektronische Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:

Anzahl lebender Nutztiere in den Kategorien (Rinder, Schweine, Geflügel und Schafe) die für direkte grenzüberschreitende Transporte jeweils ausgehend von EU-Ländern über TRACES seit Erhebung - aufgeschlüsselt nach Jahr, Quartal, Abfertigungsland und Zertifizierung/Transportzweck (Further Keeping, Breeding, Production, Slaughter) - gemeldet wurden, unter Angabe der Bestimmungs-/Zielländer innerhalb und außerhalb der EU.

Sollten Gründe für Beschränkungen der Auskunft oder Information hinsichtlich mancher Teile derselben vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen / die Möglichkeit der Einsichtnahme in diejenigen Dokumententeile, für die keine Einschränkungen vorliegen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Melvin Geib Caballero

SANTE-ACCESS-TO-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der am
31/03/2025 übermittelt und am 31/03/2025 unter dem Aktenzeichen 2025/1808‚
registriert wurde.

Nachdem Sie keine Postanschrift angegeben haben, konnten wir mit der
Bearbeitung Ihres Antrags noch nicht beginnen. Die Frist von 15
Arbeitstagen für die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, sobald Sie uns
Ihre Postanschrift mitteilen.

Sie können auf diese E-Mail antworten, um uns Ihre Postanschrift
mitzuteilen. Sollten wir keine Antwort erhalten, behalten wir uns vor, den
Vorgang zu schließen.

Sie können einen Antrag auf Zugang zu Kommissionsdokumenten über das
Portal [1]‘Antrag auf Zugang zu einem Kommissionsdokument’ stellen, auf
dem Sie Ihre Postanschrift nicht angeben müssen.

Warum benötigen wir Ihre Postanschrift?

Seit dem 1. April 2014 ist die Angabe einer Postanschrift verpflichtend,
wenn ein Antrag auf Zugang zu Kommissionsdokumenten per E-Mail erfolgt.
Wir möchten gerne näher erläutern, warum wir Ihre Postanschrift für die
Registrierung und Bearbeitung Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten
benötigen, wenn Sie diesen per E-Mail gestellt haben:

• Erstens zum Erlangen von Rechtssicherheit hinsichtlich des Datums, an
dem Sie die Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten erhalten
haben. Artikel 297 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) lautet: „ ... Beschlüsse, die an einen bestimmten
Adressaten gerichtet sind, werden denjenigen, für die sie bestimmt
sind, bekannt gegeben und durch diese Bekanntgabe wirksam.“ Im
Einklang mit dieser Bestimmung benachrichtigt die Kommission den
Antragsteller per Einschreiben mit Rückschein oder über einen
Kurierdienst, wenn sie nicht vollen Zugang zu den benatragten
Dokumenten gewährt. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller
eine gültige Postanschrift angibt.
• Zweitens zur ordnungsgemäßen Anwendung der [2]Datenschutzverordnung
(EU) 2018/1725. Um zu entscheiden, welche Nutzungsbedingungen für die
Übermittlung personenbezogener Daten an die Antragstellerin/den
Antragsteller gelten, muss festgestellt werden, ob die
Antragstellerin/der Antragsteller in der EU ansässig ist oder nicht.
Diese Bedingungen für in der Union niedergelassene Empfänger
unterscheiden sich von denen für Empfänger in Drittländern. Da die
Mehrheit der angeforderten Dokumente personenbezogene Daten enthalten,
kann die Kommission die ordnungsgemäße Anwendung der
Datenschutzbestimmungen nicht gewährleisten, wenn keine Postanschrift
vorhanden ist.
• Drittens zur ordnungsgemäßen Anwendung der [3]Verordnung (EG) Nr.
1049/2001. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung bezieht
sich auf den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen
und ist im Einklang mit der Datenschutzverordnung anzuwenden.
• Viertens zum Schutz der Interessen der Bürgerinnen und Bürger und zum
Schutz des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung. Die Kommission
muss alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandeln, indem sie dafür
sorgt, dass der Rechtsrahmen für den Zugang der Öffentlichkeit zu
Dokumenten eingehalten wird. So muss sie beispielsweise prüfen, ob
Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 dadurch umgangen
wird, dass mehrere Anträge unter verschiedenen Identitäten gestellt
werden. In seinem Ryanair-Urteil ([4]EU:T:2010:511) bestätigte das
Gericht, dass Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
nicht dadurch umgangen werden kann, indem ein Antrag in mehrere,
scheinbar voneinander getrennte Teile aufgeteilt wird. Darüber hinaus
muss die Kommission sicherstellen, dass der Rechtsrahmen eingehalten
wird und das Recht auf Zugang zu Dokumenten nicht missbraucht wird,
indem Anträge unter einer erfundenen Identität gestellt werden.

Diese Erwägungen machen deutlich, dass es nicht nur angemessen, sondern
sogar unabdingbar ist, eine Postanschrift des Antragstellers zu verlangen
und zu verarbeiten, damit die Kommission eine im öffentlichen Interesse
stehende Aufgabe im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe a der
Datenschutzverordnung, und zwar die Gewährung eines raschen und effektiven
Zugangs zu Dokumenten, ausführen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – Zugang zu
Dokumenten
Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://www.ec.europa.eu/transparency/do...
2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
4. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...

Melvin Geib Caballero

Sehr geehrte Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

da es sich um eine arbeitsbezogene Anfrage handelt, ist die in diesem Fall relevante postalische Adresse die

Kaufhausgasse 9
Frank-Loebsches Haus
76829 Landau

Mit freundlichem Gruß
Melvin Geib Caballero

SANTE-ACCESS-TO-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten,
der am 31/03/2025 übermittelt und am 31/03/2025 unter dem Aktenzeichen
2025/1808 registriert wurde.

Wir werden Ihren Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der
Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 24/04/2025. Sie werden
informiert, wenn eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen
erforderlich sein sollte.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
finden Sie in der [1]Datenschutzerklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – Zugang zu
Dokumenten
Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://ec.europa.eu/info/principles-and...

SANTE-ACCESS-TO-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

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Sehr Geehrter Herr Geib Caballero,

in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag auf Zugang zu
Dokumenten der Kommission, der unter der obigen Nummer 2025/1808
registriert wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Europäische Kommission

Generaldirektion Gesundheit Und Lebensmittelsicherheit /DG SANTE)

Abteilung G-4: Amtliche Kontrollen

SANTE-CONSULT-G4@ec.europa.eu, Health and Food Safety

1 Attachment

Sehr geehrter Herr Caballero,

 

Wir erkennen an, dass die Frist heute abläuft, und bitten Sie im Voraus um
Entschuldigung für die Verzögerung.

 

Die Bewertung und Konsultation der Dokumente, die in den Anwendungsbereich
Ihres Antrags fallen, erforderte aufgrund der Größe der Datensätze mehr
Zeit.

 

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag derzeit bearbeitet wird und
Ihnen die Antwort übermittelt wird, sobald er auf der entsprechenden Ebene
unterzeichnet ist.

 

Bitte versichern Sie, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um
Ihnen die erforderlichen Unterlagen so bald wie möglich zur Verfügung zu
stellen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis,

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

G4 Official controls

 

 

 

European Commission

Directorate General for Health and Food Safety (DG SANTE)

Directorate G- Crisis preparedness in food, animals and plants

Unit G4: Official controls

 

Email: [1][email address]

 

 

References

Visible links
1. mailto:[email address]

SANTE-ACCESS-TO-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

1 Attachment

Sehr geehrter Herr Caballero,

in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag auf Zugang zu
Dokumenten der Kommission, der unter der obigen Nummer 2025/1808
registriert wurde.

Aufgrund der Größe der Anhänge müssen sie in kleinere Anlagen aufgeteilt
werden.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Nachricht, indem Sie auf diese
E-Mail antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Europäische Kommission

Generaldirektion Gesundheit Und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE)

Abteilung G-4: Amtliche Kontrollen

SANTE-ACCESS-TO-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

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Sehr geehrter Herr Caballero,

in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag auf Zugang zu
Dokumenten der Kommission, der unter der obigen Nummer 2025/1808
registriert wurde.

Aufgrund der Größe der Anhänge müssen sie in kleinere Anlagen aufgeteilt
werden.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Nachricht, indem Sie auf diese
E-Mail antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Europäische Kommission

Generaldirektion Gesundheit Und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE)

Abteilung G-4: Amtliche Kontrollen

SANTE-ACCESS-TO-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

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Sehr geehrter Herr Caballero,

in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag auf Zugang zu
Dokumenten der Kommission, der unter der obigen Nummer 2025/1808
registriert wurde.

Aufgrund der Größe der Anhänge müssen sie in kleinere Anlagen aufgeteilt
werden.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Nachricht, indem Sie auf diese
E-Mail antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Europäische Kommission

Generaldirektion Gesundheit Und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE)

Abteilung G-4: Amtliche Kontrollen

SANTE-ACCESS-TO-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

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Sehr geehrter Herr Caballero,

in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag auf Zugang zu
Dokumenten der Kommission, der unter der obigen Nummer 2025/1808
registriert wurde.

Aufgrund der Größe der Anhänge müssen sie in kleinere Anlagen aufgeteilt
werden.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Nachricht, indem Sie auf diese
E-Mail antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Europäische Kommission

Generaldirektion Gesundheit Und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE)

Abteilung G-4: Amtliche Kontrollen