Zugang zu Dokumenten zu Rechtssache F-44/05, F-44/05RENV u. a. unter Berufung auf Verordnung 1049/2001

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Sehr geehrte / Sehr geehrter Generalsekretariat,

Under the right of access to documents in the EU treaties, as developed in Regulation 1049/2001, I am requesting documents which contain the following information:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich unter Berufung auf Verordnung 1049/2001

Zugang zu allen Dokumenten im Zusammenhang mit den Rechtssachen F-44/05, F-44/05RENV, T-225/05, T-526/08P, T-670/11 und T-65/12P.

Hierzu zähle ich insbesondere aber nicht nur:
- den in den jeweiligen gerichtlichen Verfahren geführten Schriftwechsel, also alle Dokumente beider Parteien und des Gerichts sowie eventuelle Streitbeitrittsanträge,
- die Ausgangsanträge des Herrn Strack und die hierauf ergangenen Antworten der Kommission und ihrer Dienststelle, insbesondere auch die von Herrn Strack übermittelte CD-ROM, die später zum Gegenstand des Verfahrens F-132/07 wurde,
- sämtliche Dokumente, die im Rahmen des/r Verwaltungsvorverfahren/s entstanden sind und/oder zwischen den Parteien in dessen Rahmen ausgetauscht wurden,
- sämtliche internen Dokumente, Vermerke und Notizen der Kommission welche im Rahmen der o.g. Rechtsstreite oder des/r Vorverfahren entstanden sind,
- sämtliche Dokumente, die sich auf die Beauftragung des von der Kommission eingeschalteten Rechtsanwalts beziehen, also sämtliche vertragliche und budgetrechtliche Grundlagen, sämtliche dokumentierte Kommunikation mit dem Rechtsanwalt und insbesondere auch dessen Abrechnung und
- sämtliche weitere dokumentierte Kommunikation, die seitens der Kommission mit Herrn Strack oder Dritten mit Bezug auf die o.g. Verfahren geführt wurde.

Sämtliche Anlagen zu den vorgenannten Dokumenten, gleichgültig ob diese auf Papier, elektronisch oder in anderer Form vorliegen, sind von meinem Antrag ebenfalls umfasst.

Ich bitte um elektronische Übermittlung, um eine Vorabinformation falls Kosten entstehen sollten und um eine umgehende Registrierungsbestätigung.

Mit freundlichem Gruß

Günter Steinke

Secretariat General of the European Commission

Les bureaux de la Commission seront fermés du 24 décembre 2012 au 2 janvier 2013 inclus. Nous vous souhaitons d'excellentes fêtes de fin d'année !

The European Commission will be closed from 24th December 2012 to 2nd January 2013 included. Merry Christmas and Happy New Year !

Die Europäische Kommission ist vom 24. Dezember 2012 bis einschliesslich 2. Januar 2013 geschlossen.
Wir wünschen Frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Secretariat General of the European Commission

Sehr geehrter Herr Steinke,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22/12/2012. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 27/12/2012 unter Aktenzeichen GestDem 2012/5999 registriert wurde.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft am 24/01/2013 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert.

Mit freundlichen Grüßen,

Carlos Remis
SG.B.5.
Transparence.
Berl. 05/329.

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Dear Secretariat General (SG),

Yours faithfully,

Günter Steinke

Secretariat General of the European Commission

1 Attachment

 
Sehr geehrte Herr Steinke,
 
Ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten vom 22.12.2012,
der am selben Tag unter dem Geschäftszeichen GESTDEM 2012/5999 registriert
und dem Juristischen Dienst zugeordnet worden ist.
 
Ich teile Ihnen mit, dass ein Teil Ihres Antrags Dokumente der
Generaldirektion Humanressourcen (Personal) betrifft. Dieser Teil des
Antrags wird deshalb unter dem Geschäftszeichen GESTDEM 2013/216 geführt.
 
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet (Fristablauf: 
24.1.2013).   Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie
rechtzeitig darüber informiert.
 
Mit freundlichen Grüssen,
 
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
 
European Commission
SG/B/5 - Transparence

BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
 
 

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Secretariat General of the European Commission

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Sehr geehrter Herr Steinke,
 
am 17., 21. und  22. Dezember 2012 gingen bei der Kommission drei Anträge
auf Zugang zu Dokumenten ein, die gemäß der Verordnung(EG) Nr. 1049/2001
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang
der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates
und der Kommission gestellt wurden. Die Anträge wurden unter den
Aktenzeichen GESTDEM 2012/5925, GESTDEM 2012/5988 und GESTDEM 2012/5999
registriert.
 
Diese drei Anträge auf Zugang betreffen zehn Rechtssachen:
1. F-121/07, Guido Strack / Kommission
2. T-197/11P, Kommission / Guido Strack
3. T-198/11P, Guido Strack / Kommission
4. F-132/07, Guido Strack / Kommission
5. T-199/11P, Guido Strack / Kommission
6. F-44/05 (ex-T-225/05), Guido Strack / Kommission
7. T-526/08P, Kommission / Guido Strack
8. F-44/05RENV, Guido Strack / Kommission
9. T-670/11, Guido Strack / Kommission
10. T-65/12P, Guido Strack / Kommission

Die Kommission stellt fest, dass diese drei Anträge zusammenhängend von
Mitgliedern des erweiterten Vorstands des Whistleblower-Netzwerks e.V,
dessen Vorstand Herr Strack ist und der Partei in allen Rechtssachen ist,
gestellt wurden. 
 
Diese Anträge auf Zugang sind äußerst umfassend, da sie alle Dokumente im
Zusammenhang mit den oben genannten Rechtssachen und die Dokumente des
Verwaltungsverfahrens betreffen. Wir teilen Ihnen diesbezüglich mit, dass
der Juristische Dienst die Dokumente im Zusammenhang mit den zehn oben
genannten Rechtssachen bearbeiten wird, die Generaldirektion
Humanressourcen und Sicherheit (GD HR) übernimmt den Teil der Anträge, die
zum Verwaltungsverfahren gehören.
 
Was die Dokumente im Zusammenhang mit den Rechtssachen anbelangt stellt
der Juristische Dienst fest und weist Sie darauf hin, dass einerseits
diese Anträge eine große Zahl von Dokumenten betreffen (Schriftsätze und
sonstige den Gerichten übermittelte Dokumente, die zwischen den
Dienststellen der Kommission ausgetauschten Vermerke, der Briefwechsel mit
Herrn Strack oder mit Dritten, die Dokumente zur Bestellung und Bezahlung
externer Juristen sowie der diesbezügliche Briefwechsel usw.), und dass
andererseits aufgrund der Natur der Rechtssachen diese Dokumente eine
konkrete Prüfung erfordern, die insofern eingehend sein muss, da die
Dokumente persönliche Daten einschließlich sensible Daten im Sinne von
Artikel 10 der Verordnung 45/2001 enthalten können.
 
Wie Ihnen bekannt ist muss die mit einem Antrag auf Zugang befasste
Institution der Rechtsprechung gemäß alle Dokumente konkret und
individuell prüfen. Die Institution muss jedoch, falls diese Prüfung einen
unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeutet, zwischen dem Interesse
des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten einerseits und dem
Arbeitsaufwand, den eine solche  konkrete und individuelle Prüfung
verursacht andererseits abwägen.
 
Im vorliegenden Fall und angesichts des Umfangs und der Art der Dokumente,
die Gegenstand Ihrer Anfrage und auch der beiden anderen Anfragen sind,
ist es dem Juristischen Dienst nicht möglich, Ihre Anfrage innerhalb der
in Artikel 7 der Verordnung vorgesehenen Frist zu bearbeiten.
 
Unter diesen Umständen bittet Sie der Juristische Dienst, gemäß Artikel
6(3) der Verordnung 1049/2001 Ihren Antrag bezüglich des Umfangs zu
begrenzen und zu präzisieren sowie ihm eine Liste der Dokumente zukommen
zu lassen, die Sie vorrangig bearbeitet sehen möchten.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
___________________________
Isabel ITURRITZA
Legal Officer
 
European Commission
Legal Service

BERL 1/107
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-295 36 58
[1][email address]
 
 
 

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Günter Steinke - Zweitantrag nach Fristablauf am 24.01.2013

GESTDEM 2012/5999 und GESTDEM 2013/216 – Günter Steinke

Dear Secretariat General (SG),

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der vorliegenden Email stelle ich – unter vollständiger Aufrechterhaltung meines Erstantrages (registriert unter GESTDEM 2012/5999 und GESTDEM 2013/216) – einen Zweitantrag nach Artikel 7 Absatz 2 und 4 der Verordnung 1049/2001.
Hierzu bin ich nach Art. 7 Abs. 4 berechtigt, da mir innerhalb der Frist des Art. 7 Abs. 1, also bis zum 24.01.2013, weder ein inhaltlicher Bescheid noch eine den Anforderungen von Art. 7 Abs. 3 jener Verordnung genügende Fristverlängerung zugegangen ist. Insbesondere beinhaltet auch Ihre Email vom 18.01.2013 keine derartige Fristverlängerung.
Zu jener Email teile ich Ihnen außerdem mit:
1. Ich habe diesen Antrag selbst, nicht im Auftrage Dritter, aus eigenem Entschluss und insbesondere auch nicht in Abstimmung oder „zusammenhängend“ mit Anträgen Dritter auf Dokumentenzugang zu Rechtssachen von Herrn Strack gestellt.
2. Daher halte ich es für völlig unangemessen mir das Volumen von Anträgen Dritter im Rahmen meines Antrages entgegenzuhalten. Hierfür gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch ist dies für die Behandlung meines Antrages innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen in irgendeiner Weise relevant.
3. Ich bitte Sie mir bis spätestens zum 14.02.2013 auch mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage sich die Europäische Kommission Informationen darüber verschafft hat, in welchen Vereinen ich privat tätig bin. Sollte mir bis zum Ablauf jener Frist keine schlüssige Erklärung hierfür vorliegen, werde ich mich gegen dieses Vorgehen mit allen mir zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln zur Wehr setzen.
4. Entnehme ich Ihren Ausführungen und insbesondere der fehlenden Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 2 der Verordnung 1049/2001, dass der Gegenstand meines Antrages hinreichend klar und präzise ist, von Ihnen also auch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden kann.
5. Teile ich Ihnen im Hinblick auf Ihre Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 3 der Verordnung 1049/2001 mit, dass ich derzeit nicht beabsichtige meinen Antrag bezüglich des Umfanges zu begrenzen. Dies insbesondere deshalb nicht, weil die Kommission:
(a) mir nicht dargelegt hat, dass und warum genau gerade mein individueller Antrag eine solche Begrenzung erfordern sollte. Es fehlen insoweit z.B. Angaben zum konkreten Volumen (Zahl der Dokumente, Gesamtseitenzahl) meines spezifischen Antrages und dazu wie viele Dokumente bzw. Seiten die Kommission innerhalb welcher Bearbeitungsfristen verbindlich zusagt zu prüfen und zu liefern.
(b) mir keinen Auszug aus ihrem Dokumentenzugangsregister geliefert hat, ich also gar nicht weiß, welche konkreten Dokumente hier in Rede stehen und so auch keinerlei Möglichkeit habe, eine Begrenzung des Antrages oder auch nur eine Prioritisierung zwischen einzelnen Dokumenten vorzunehmen.
(c) ich im Übrigen ihr jetziges Schreiben als verspätet ansehe, da ich ihren Ausführungen nicht entnehmen kann, warum sie diese Ausführungen erst gegen Ende derjenigen Frist vornehmen, die der Gesetzgeber als Standardfrist für die Bearbeitung von Anträgen nach VO 1049/2001 vorgesehen hat. Auf einen früheren und präziseren Vorschlag bestimmte Dokumente innerhalb der ersten 15 Arbeitstage und andere innerhalb einer Verlängerungsfrist von weiteren 15 Arbeitstagen zu erhalten, wäre ich sicherlich eingegangen. Demgegenüber erweckt ihr jetziges Schreiben bei mir den Eindruck, dass sich die Kommission unter Verweis auf Art. 6 Abs. 3 der Verordnung 1049/2001 der Geltung der Fristen jener Verordnung entziehen will. Dass dies nicht möglich ist, hat das Gericht der Europäischen Union gerade erst nochmals festgestellt (vgl. Urteil vom 15.01.2013 in der Rechtssache T-392/07, Rn. 51).
Abschließend darf ich Sie unter Bezugnahme auf Art. 8 der Verordnung 1049/2001 bitten mir die Registrierung dieses Zweitantrages umgehend zu bestätigen.
Mit freundlichem Gruß

Günter Steinke

Yours faithfully,

Günter Steinke

Secretariat General of the European Commission

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Sehr geehrter Herr Steinke,

Vielen Dank für Ihren E-Mail vom 29/01/2013 - registriert am 31/01/2013

Ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Zweitantrages auf Zugang zu Dokumenten an (Ref. Gestdem 2013/216 - Ares(2013) 125346).

In Übereinstimmung mit der Verordnung 1049/2001 bezüglich öffentlichem Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, erhalten sie eine innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Antwort auf Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Carlos Remis
SG.B.5.
Transparence.
Berl. 05/329.

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Dear Secretariat General (SG),
Sie haben mir lediglich den Erhalt einer meiner Anfragen im Zweitantrag bestätigt. Die Eingangsbestätigung für GESTEM 2012/5999 steht noch aus.
Dies sowie die Kompliziertheit des Seitenaufrufs läßt mich zwischen zwei Möglichkeiten schwanken:
1. Die Kompliziertheit dient der Verwirrung der Fragesteller. Oder
2. Ihr Internet-Auftritt ist noch nicht ausgereift.

Eine Plattform, die es auch nicht IT-Versierten ermöglicht, das Frage- und Einsichtsrecht auszuschöpfen, wäre sehr vereinfachend beim Gesamtverfahren.

Yours faithfully,

Günter Steinke

Secretariat General of the European Commission

Sehr geehrter Herr Steinke,

In Beantwortung Ihrer Email teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Anfrage derzeit bearbeitet wird. Der Juristische Dienst ist gegenwärtig damit beschäftigt, die Liste der von Ihnen erbetenen Dokumente zu erstellen, die er Ihnen in Kürze zusammen mit einem Vorschlag zur Bearbeitung Ihrer Anfrage übermitteln wird. Wie Ihnen bekannt ist, muss die Institution, nachdem die Dokumente identifiziert worden sind, eine konkrete Prüfung jedes einzelnen Dokuments durchführen bevor entschieden werden kann, ob das Dokument zugänglich gemacht oder verweigert wird. Es geht dabei darum, die Informationen zu schützen, die unter die Ausnahmeregelungen nach Artikel 4 der Verordnung 1049/2001 fallen.
Angesichts der Tatsache, dass es uns unmöglich ist, Ihre Anfrage in den von der Verordnung vorgesehenen Fristen zu bearbeiten, schlagen wir Ihnen gemäß Artikel 6 Paragraph 3 der besagten Verordnung einen Zeitplan als angemessene Lösung vor. Alternativ dazu können Sie auch bestimmte Dokumente aus der Liste auswählen, die wir Ihnen zusenden werden. Wenn Sie den Umfang Ihrer Anfrage einschränken, verkürzt sich dementsprechend die Bearbeitungszeit.

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Iturritza
Service juridique

show quoted sections

Dear Secretariat General (SG),
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf meinen Zweitantrag vom 29.01.2013 und die Ihnen vorliegende Email von Herrn Strack vom 11.02.2013, mit der Herr Strack sein weitgehendes Einverständnis mit der Weitergabe von ihn betreffenden Daten und Dokumenten an mich erklärt hat.

Ich erwarte, dass Sie angesichts dieser Zustimmung von Herrn Strack die Einwände, die Sie im Hinblick auf Art. 4.1(b) der Verordnung 1049/2001 in der mit "22.01.2013" datierten Anlage Ihrer Email vom 31.01.2013 erhoben hatten, nicht mehr aufrecht erhalten und meinen Zweitantrag positiv bescheiden werden.

Ich gehe weiter davon aus, dass in allen Organisationen der EU das vom Europarat konzipierte Zivilrechtsübereinkommen gegen Korruption befolgt und auch das von Herrn Strack angeprangerte korrumptive Verhalten seiner ehemaligen Vorgesetzten juristisch aufgearbeitet wird. Sollte dies wg. inzwischen eingetretener Verjährung nicht mehr möglich sein, solten Sie darauf hinwirken, dass die Herrn Strack zugefügten Massregelungen zurückgenommen werden.

Mit freundlichem Gruß

Yours faithfully,

Günter Steinke

Secretariat General of the European Commission

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Sehr geehrter Herr Steinke,
in Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben hinsichtlich Ihres
Zweiantrages auf Zugang zu Dokumenten (GestDem 2013-0216).
Mit freundlichen Grüßen,
Paul SIMON
Europäische Kommission
Generalsekretariat
Referat SG.B.5 "Transparenz"
 

Secretariat General of the European Commission

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Sehr geehrter Herr Steinke,
 
in Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben hinsichtlich Ihres Antrages
auf Zugang zu Dokumenten (GESTDEM 2013/216).
Mit freundlichen Grüßen,
 
 
Carlos Remis
SG.B.5.
Transparence.
Berl. 05/329.
 

Dear Secretariat General (SG),
bisher warte ich immer noch auf die qualifizierte Antwort bezüglich meiner Bitte um Einsichtnahme in die in meinem Antrag bezeicheten Dokumente zum Verfahren von Herrn Guido Strack. In Anbetracht der wiederholten einseitigen und mit immer neuen Ausreden begründeten Verlängerung der eigentlich verbindlichen Fristen gehe ich davon aus, dass der für mich bevorstehende Fristablauf von mir ebenfalls nicht bindend ist.
Ich erwarte nunmehr den kurzfristigen Zugang zu den Dokumenten.
Sollte ich innerhalb der nächsten zwei Wochen keinen positiven Bescheid zur beantragten Einsichtnahme der Dokumente erhalten, gehe ich davon aus, dass die Mitarbeiter des Secretariat General bzw. der EU-Kommission ihrer Verpflichtung dazu nicht nachkommen wollen und behalte mir den Klageweg offen.

Yours faithfully,

Günter Steinke

Secretariat General of the European Commission

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Sehr geehrter Herr Steinke,
 
in der Anlage sende ich Ihnen die Antwort des Juristischen Dienstes auf
Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten.
Zu der Antwort gehören 25 Anlagen, die wir Ihnen aufgrund der Größe in
drei getrennten Emails zukommen lassen.
Die deutsche Übersetzung unserer Antwort erhalten Sie Mitte November.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
 
___________________________
Isabel ITURRITZA
Legal Officer
 
European Commission
Legal Service

BERL 1/107
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-295 36 58
[1][email address]
 
 
 

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e-mail Nr2
 
 
Isabel ITURRITZA
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Isabel ITURRITZA
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+32 2-295 36 58
[1][email address]
 
 
 
 

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Sehr geehrter Herr Steinke,
Sie erhalten in der Anlage einen Brief bezüglich  Ihres Zweitantrages
auf  Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) N° 1049/2001 über den
Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments,
des Rates und der Kommission (gestdem 2013-0216).
Mit freundlichen Grüßen,
Paul SIMON
Europäische Kommission
Generalsekretariat
Referat SG.B.5 "Transparenz"
 

Secretariat General of the European Commission

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Sehr geehrter Herr Steinke
 
In der Anlage senden wir Ihnen die deutsche Übersetzung der Antwort des
Juristischen Dienstes auf Ihre Anfrage auf Zugang zu Dokumenten, die wir
Ihnen am 28. Oktober 2013 auf Englisch übermittelten.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
___________________________
Isabel ITURRITZA
Legal Officer
 
European Commission
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+32 2-295 36 58
[1][email address]
 
 
 

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